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Kommentar:
Sehr geehrter Bürger,
wir bedanken uns für diesen Hinweis. Die Stadt Ellrich ist jedoch nicht Eigentümerin des von Ihnen benannten Grundstücks. Bezüglich der Verkehrssicherungspflicht ist aus unserer Sicht momentan keine Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erkennen. Darüber hinaus ist auch dafür der Eigentümer zuständig.
Mithin fehlen der Verwaltung Ermächtigungsgrundlagen, um einen Eingriff zu rechtfertigen.
Mit freundlichem Gruß
Bearbeitet am 12. 03. 2014
Bearbeitet am 05. 06. 2013
22. 11. 2024
Sülzhayn, Haus des Gastes, Dr.-Kremser-Str. 38