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Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes (ThürErzGG)
Liebe Eltern,
ab 01.08.2010 tritt eine Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in Kraft.
Zukünftig haben alle Eltern mit Hauptwohnsitz in Thüringen und Kindern zwischen 1 und 2 Jahren (bisher zwischen 2 und 3 Jahren) die Möglichkeit, einen Antrag auf Thüringer Erziehungsgeld zu stellen.
Voraussetzungen:
Ø Ihr Kind wird häuslich betreut
Ø Ihr Kind wird halbtags betreut
Ø Sie haben außer dem anspruchsberechtigten Kind noch ältere Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen
Antragstellung/Anspruch entfällt wenn:
Ø Sie nur 1 Kind haben und dieses Kind ganztags in einer Kindertagesstätte/Kindertagespflegeperson betreut wird
Informationen für Eltern mit Kindern zwischen 2 und 3 Jahren:
Ø Für alle bis zum 31.07.2007 geborenen Kinder gilt das bisher bewilligte Erziehungsgeld weiter.
Ø Für die zwischen dem 01.08.2007 und dem 31.07.2008 geborenen Kinder gilt
Ø Für die zwischen dem 01.08.2008 und dem 31.07.2009geborenen Kinder gilt das ThürErzGG in der ab dem 01.08.2010 geltenden Fassung
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung beizufügen:
Ø Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Ø Kopie der U6 Untersuchung des Kindes
Ø Kopie des Bescheides über das Bundeselterngeld (Tabelle)
Ø Nachweis über den Empfang des gesetzlichen Kindergeldes
Frau Ludwig
(036332) 25110
22. 11. 2024
Sülzhayn, Haus des Gastes, Dr.-Kremser-Str. 38